Die Rückansicht des gebäudes Johann-Krane-Weg 10, 48149 Münster - Dr. Strunk & Smania - Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Münster

Doppelte Haushaltsführung – So holen sie sich bares Geld vom Finanzamt zurück!

Wenn Sie aus beruflichen Gründen nicht täglich von Ihrem Hauptwohnsitz zur Arbeit pendeln können und sich deshalb eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort zulegen, können Sie von der doppelten Haushaltsführung steuerlich profitieren.

Was sind die Voraussetzungen?

Damit Sie die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung geltend machen können, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

Eigener Hausstand:
Sie brauchen eine komplett eingerichtete Wohnung (z. B. bei der Familie oder allein), die Sie selbst finanzieren und führen. Wichtig: Ein Jugendzimmer bei den Eltern ohne eigene Kostenbeteiligung reicht nicht aus.

Zweitwohnung am Arbeitsort:
Diese Wohnung muss aus beruflichen Gründen notwendig sein – etwa weil Sie versetzt wurden oder den Job gewechselt haben.

Nicht am Lebensmittelpunkt:
Ihr Lebensmittelpunkt (also Ihr soziales Zentrum) muss weiterhin am Hauptwohnsitz bleiben. Dort sollten Sie regelmäßig Zeit verbringen – z. B. durch wöchentliche Heimfahrten.

Wie weit muss der Arbeitsort entfernt sein?

Ein häufiger Irrtum: Die Zweitwohnung muss nicht zwangsläufig mehr als 50 km entfernt liegen. Viel wichtiger ist, ob das tägliche Pendeln zumutbar ist.
Die Faustregel: Bis zu 1 Stunde einfache Fahrtzeit gilt als zumutbar – darüber hinaus kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen.
Entscheidend sind also Fahrzeit, Verkehrsverbindung und persönliche Umstände, nicht nur die Kilometerzahl.

Welche Kosten können Sie absetzen?

Miete & Nebenkosten: Bis zu 1.000 € pro Monat

Einrichtung & Haushaltsartikel: Wichtig: Nur das Notwendige ist abziehbar – Luxus zählt nicht.

Verpflegungskosten: Für die ersten 3 Monate bekommen Sie eine Pauschale:
- 28 € pro vollem Abwesenheitstag
- 14 € an An- und Abreisetagen

Fahrten zur Hauptwohnung (Heimfahrten): Einmal pro Woche können Sie die Entfernungspauschale (0,30 €/km bzw. ab dem 21. km: 0,38 €/km) ansetzen.

Umzugskosten: Gilt für den Ein- und Auszug sowie Renovierung oder Maklerkosten

Wichtiger Praxistipp: Nachweise sammeln!

Mietvertrag, Stromrechnungen, Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Kaufbelege für Möbel, Überweisungen – alles, was Ihren eigenen Haushalt belegt.

Auch regelmäßige Heimfahrten sollten Sie belegen können (z. B. Tankbelege, Bahntickets).

Was geht nicht?

Wenn Ihr Lebensmittelpunkt an den Arbeitsort verlagert wird (z. B. durch dauerhaften Umzug, entfällt die doppelte Haushaltsführung.

Bei einer Trennung ohne zweiten Haushalt (z. B. wenn Sie nur noch in der Zweitwohnung wohnen), endet die steuerliche Anerkennung ebenfalls.

Fazit:

Die doppelte Haushaltsführung ist eine starke Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn Sie berufsbedingt zwei Wohnsitze haben. Wichtig ist, dass Sie alle Voraussetzungen belegen und nur angemessene Kosten geltend machen.

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