Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025
von Norman Witteck
Sehr geehrte Mandant*innen,
hinsichtlich der Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG möchten wir Sie gerne über die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 informieren.
Angefügt finden Sie die Ausführungen des Bundesfinanzministeriums dazu sowie eine Sammlung von typischen Fragestellungen mitsamt der dazugehörigen Antworten in den "FAQ E-Rechnungen".