Die Rückansicht des gebäudes Johann-Krane-Weg 10, 48149 Münster - Dr. Strunk & Smania - Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Münster

Erbschaft & Schenkung

Wie viel bleibt steuerfrei?

Steuerklassen und Freibeträge ganz einfach erklärt!

Die Erbschafts- & Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Empfänger.
Je enger das Verhältnis, desto höher der Freibetrag – und desto geringer der Steuersatz– und es gibt deutliche Unterschiede!

Daraus ergeben sich 3 Steuerklassen – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen.

Steuerklasse I: enge Familie

  • Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 € steuerfrei
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel (wenn Kind des Erblassers verstorben): 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
  • Urenkel: 100.000 €
  • Steuersatz: je nach Höhe zwischen 7 % und 30 %

Höchste Freibeträge – gute Planung zahlt sich aus!

Steuerklasse II: entfernte Verwandte

  • z. B. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern
  • Freibetrag: 20.000 €
  • Steuersatz: 15–43 %

Steuerklasse III: alle anderen

  • z. B. Freunde, Lebensgefährten ohne Trauschein
  • Freibetrag: 20.000 €
  • Steuersatz: 30–50 %

Besonders relevant bei unverheirateten Paaren & Freunden – frühzeitig planen!

Schenkungen zu Lebzeiten clever nutzen!

Jeder Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Beispiel: Wer seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 € schenkt, kann langfristig Millionen steuerfrei übertragen.