Erbschaft & Schenkung
Wie viel bleibt steuerfrei?
Steuerklassen und Freibeträge ganz einfach erklärt!
Die Erbschafts- & Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Empfänger.
Je enger das Verhältnis, desto höher der Freibetrag – und desto geringer der Steuersatz– und es gibt deutliche Unterschiede!
Daraus ergeben sich 3 Steuerklassen – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen.
Steuerklasse I: enge Familie
- Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 € steuerfrei
- Kinder: 400.000 €
- Enkel (wenn Kind des Erblassers verstorben): 400.000 €
- Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
- Urenkel: 100.000 €
- Steuersatz: je nach Höhe zwischen 7 % und 30 %
Höchste Freibeträge – gute Planung zahlt sich aus!
Steuerklasse II: entfernte Verwandte
- z. B. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern
- Freibetrag: 20.000 €
- Steuersatz: 15–43 %
Steuerklasse III: alle anderen
- z. B. Freunde, Lebensgefährten ohne Trauschein
- Freibetrag: 20.000 €
- Steuersatz: 30–50 %
Besonders relevant bei unverheirateten Paaren & Freunden – frühzeitig planen!
Schenkungen zu Lebzeiten clever nutzen!
Jeder Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Beispiel: Wer seinem Kind alle 10 Jahre 400.000 € schenkt, kann langfristig Millionen steuerfrei übertragen.