Geschenke und Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter
von Norman Witteck
1. Geschäftspartner & Kunden
Geschenke bis 50 € (neu seit 2024) pro Jahr und Empfänger sind als Betriebsausgabe abziehbar.
Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – also bei 50,01 € ist der ganze Betrag nicht abziehbar!
Ist man vorsteuerabzugsberechtigt: Dann ist die Grenze von 50 € netto, also ohne Mehrwertsteuer.
Dokumentation: Empfänger, Anlass und Beleg aufbewahren!
Tipp: Kleine Werbeartikel bis 10 € (z. B. USB-Stick, Kalender Kugelschreiber) gelten als Streuartikel – diese sind immer abzugsfähig.
2. Mitarbeiter
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (z. B. Geburtstag, Hochzeit) sind bis 60 € steuerfrei.
Sachzuwendungen bis 50 € pro Monat (z. B. Tankgutschein) sind steuerfrei – aber nur, wenn sie keine Geldzahlung sind! Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.
3. Pauschalsteuer (§ 37b EStG)
Wenn man verhindern möchte, dass der beschenkte Geschäftspartner das Geschenk versteuern muss, kann man die 30 % Pauschalsteuer inkl. Soli & Kirchensteuer übernehmen.
Obergrenze: 10.000 € pro Jahr für alle Geschenke an Geschäftsfreunde.
Hinweis: Der Empfänger sollte informiert werden, dass Sie die Steuer übernommen haben.
4. Buchhaltung & Finanzamt:
Für alle Geschenke:
- Anlass & Empfänger dokumentieren
- Belege gut und auch noch nach Jahren lesbar aufbewahren (Achtung bei sog. Kassenzetteln)
Denn: Wird das bei einer Betriebsprüfung beanstandet, droht Verlust des Betriebsausgabenabzugs.