Influencer aufgepasst: Das Finanzamt schaut mit!
Wenn Sie als Creator oder Influencer Produkte empfehlen, Werbung machen oder mit Marken kooperieren, sollten Sie jetzt ganz genau hinschauen – denn die Steuerfahndung tut es auch!
Was viele nicht wissen: Schon kleine Einnahmen – ob in Geld oder als Gratisprodukte – sind steuerpflichtig, sobald Sie eine regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht haben. Und genau hier fängt es oft an, kritisch zu werden.
Was zählt alles als Einnahme?
- Klassische Gagen & Werbedeals
- Produkte als Gegenleistung (z. B. ein Smartphone im Wert von 1.000 €)
- PR-Samples oder Geschenke mit Gegenleistung (z. B. Story oder Post)
- Gutscheine, Reisen, Hotelaufenthalte etc.
Auch wenn Sie kein Geld bekommen, sondern „nur etwas zugeschickt“, ist das ein geldwerter Vorteil – und damit steuerlich relevant.
Wichtig zu wissen:
Die Finanzämter in NRW kontrollieren aktuell gezielt Social-Media-Aktivitäten.
Wer Einnahmen nicht angibt, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar ein Steuerstrafverfahren.
Der Irrglaube, dass "kleine Summen steuerfrei" seien, ist falsch. Sobald Sie regelmäßig posten und etwas bekommen, ist das ein Fall fürs Finanzamt.
Was Sie tun sollten:
- Führen Sie Buch über alle Einnahmen – auch Sachleistungen.
- Dokumentieren Sie Kooperationen & den Wert von Produkten.
- Klären Sie mit einem Steuerberater, ob Sie ein (Klein-)Gewerbe anmelden müssen.
Haben Sie weitere Fragen?