Krankheitskosten absetzen – Alles, was Sie wissen müssen!
Wussten Sie, dass Sie viele Krankheitskosten von der Steuer absetzen können?
Hier ein Überblick, welche Ausgaben Sie angeben können und wie Sie dabei vorgehen!
Welche Krankheitskosten können Sie absetzen?
- Ärztliche Behandlungen: Dazu gehören auch Besuche bei Spezialärzten oder Heilpraktikern.
- Medikamente & Heilmittel: Sogar nicht rezeptpflichtige Medikamente können abgesetzt werden – vorausgesetzt, sie wurden vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet.
- Krankenhauskosten: Auch Zusatzkosten wie ein Ein- oder Zweibettzimmer (nicht aber Extras wie Telefon oder TV) sind absetzbar.
- Pflegeheimkosten: Abzugsfähig sind die Kosten für Pflege, Betreuung, Ärzte, Unterkunft und Verpflegung.
- Kuren & Heilbehandlungen: Aufwendungen für eine Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit sind ebenfalls absetzbar – Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
- Fahrten zu Arztbesuchen: Kosten für die Fahrt zu ärztlichen Behandlungen oder zur Pflege sind ebenfalls absetzbar.
- Besondere Behandlungen: Behandlungen wie künstliche Befruchtung oder die Therapie von Legasthenie (Lese- und Rechtschreibschwäche) können unter bestimmten Bedingungen auch steuerlich berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise:
- Zumutbare Belastung: Sie können Krankheitskosten nur dann absetzen, wenn sie die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschreiten. Diese richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation.
- Ersatzleistungen abziehen: Zahlungen der Krankenkasse, Beihilfen oder Schadensersatz Dritter müssen Sie von den Krankheitskosten abziehen.
- Nachweispflicht: Um Krankheitskosten abzusetzen, benötigen Sie oft einen Nachweis. Zum Beispiel eine ärztliche Verordnung für Medikamente oder eine Bescheinigung für Heilbehandlungen oder Kuren.
Zusammengefasst: Sie können viele Krankheitskosten absetzen – von Arztbesuchen über Medikamente bis hin zu Pflegeheimaufenthalten. Achten Sie jedoch darauf, die „zumutbare Belastung“ zu berücksichtigen und Ersatzleistungen abzuziehen.
Tipp: Denken Sie daran, alle notwendigen Nachweise (ärztliche Verordnungen, Gutachten etc.) bereitzuhalten, um Ihre Ausgaben steuerlich geltend zu machen!
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